Förderung von Computerkursen
BildungsScheck Nordrhein-Westfalen
EDV-Kurse zum halben Preis
Förderung in NRW – 50% oder 500€/Mitarbeiter
- Mit dem BildungsScheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an einer beruflicher Weiterbildung.
- Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.
- Sparen Sie 50% der Kursgebühren bzw. maximal 500,00 € pro Mitarbeiter.
- Wer kann einen betrieblichen BildungsScheck erhalten?
- Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden
- Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalente)
- Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn BildungsSchecks für seine Beschäftigten erhalten
- Pro Kalenderjahr maximal ein BildungsScheck je Mitarbeiter
- Wer kann einen individuellen BildungsScheck erhalten?
- grundsätzlich alle Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW
- zu versteuerndes Jahreseinkommen muss bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 Euro und maximal 40.000 Euro betragen
- Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen
- So wird der BildungsScheck NRW beantragt
- Der BildungsScheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.
- Kontaktdaten Ihrer passenden Beratungsstelle finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
- Bildungsscheck NRW – Infos der IHK Köln
- https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/weiterbildung/fuer-fachkraefte/machen-sie-sich-schlau-es-zahlt-sich-aus-bildungsscheck-nrw-4993074
– Beratungsstellen:
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Katja Bair 0221 2022-402
(bair@hwk-koeln.de)
IHK Köln
Bildungsberatung Ansprechpartnerinnen IHK:
Sarah Habernickel & Petra Maskow
Tel: 0221 1640-6260
Bevor Sie einen Bildungsscheck zur Förderung der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/-innen beantragen können, benötigen Sie ein Angebot, in dem die Maßnahme aufgeführt ist.
Gerne stellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot aus.
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